Herzlich Willkommen bei der Gau-Jugend!
In unserer Jugendecke wollen wir Jugendleiter, Vorstände, Sportleiter, Betreuer und
andere Interessierte, die sich für die Arbeit mit Jugendlichen einsetzen, informieren.
Diese Seiten sollen aber hauptsächlich von der Jugend selbst genutzt werden.
Also, wenn jemandem irgendetwas am Herzen liegt (sportlich, organisatorisch, etc.),
dann seht Euch in Ruhe auf den Seiten der Gaujugend um.
Findet Ihr aber irgendetwas nicht, scheut Euch nicht und schreibt uns eine E-Mail.
Gaujugendleitung

Die Amtsinhaber mit Kontaktdaten der Gaujugendleitung werden auf der Seite Vorstandschaft erläutert.
Ausnahmeantrag
Kinder unter 12 Jahren können einen Ausnahmeantrag stellen.
Den Antrag finden Sie hier:
Hinweise zum Ausnahme-Antrag
Für Jugendliche bzw. Kinder unter 12 Jahren muss man beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung für das Schießen mit Luftdruckwaffen beantragen.
Voraussetzung ist, dass man beim Hausarzt eine Bestätigung einholt, in der
Bestätigt wird, dass das Kind geistig und körperlich geeignet ist, mit einem
Luftdruckgewehr oder –pistole der Schießsport unter geeigneter Anleitung
auszuführen.
Dann muss man obenstehenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben von Eltern und Schützenverein bei der Gemeindeverwaltung einreichen.
Dort wird er bearbeitet und ergänzt und wenn alles i.O. ist an das Landratsamt weiter geleitet.
