Mitgliederverwaltung

Ansprechpartnerin

Ansprechpartner ist Schatzmeisterin Heidelinde Ruhland.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Allgemeines Informationsblatt

Ausweis

Antrag

Verlusterklärung

Beitragsverteilung

Abgabe-End-Termine

Folgende Termine sind verbindlich für alle Vereine einzuhalten:
Jahresmeldung: 15. Januar des laufenden Jahres
Zweitmitgliedschaften: 15. Juli des laufenden Jahres
Passänderungen: 15. August des laufenden Jahres
Anträge, die nach dem jeweiligen Termin eingehen, werden nicht mehr bearbeitet!
Nähere Informationen hier (2 Seiten!) als Merkblatt zum Ausdrucken.
Der neue Schützenpassantrag vom BSSB (einzureichen ausschließlich über den Erstverein).
Verlusterklärung nach Austritt (z.B. Verlust des Schützenausweises / unbekannt verzogen / Tod).

Passänderungen für das Sportjahr 2023

müssen zwischen 15.07. und 15.08.2022 bei Heidelinde Ruhland eingegangen sein!
Einzige Ausnahme: Für Schüler (Jahrgänge 2008-2010) können Passänderungen
noch bis 01.12.2022 im Bereich Luftgewehr und Luftpistole beantragt werden.
Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr bearbeitet!

Nachmeldungen

Letzte Möglichkeit für Nachmeldungen in diesem Jahr am 30.11.2022!
Danach bitte die neuen Mitglieder zu der Jahresmeldung 2023 hinzufügen.

Jahresmeldung 2023

Die Jahresmeldung für 2023 muss zwischen 01.01. und 15.01.2023
bei Heidelinde Ruhland eingegangen sein!

Bitte unbedingt beachten

  • der Änderungsantrag muss vom Mitglied eigenhändig unterschrieben sein
  • Stempel u. Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) müssen vorhanden sein
  • der bisherige Ausweis muss beigefügt sein
  • ggf. ist ein ausgestelltes Sonderblatt (ist auf dem Schützenausweis vermerkt) Bestandteil des Ausweises, dieses muss dann ebenfalls zurückgegeben werden
  • bei einem Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes muss eine Verlustanzeige beigefügt werden. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrie- ben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden.

Unterlagen die nicht termingerecht oder unvollständig
eingereicht werden können nicht bearbeitet werden.


Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08. / gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden.

Mitglieder, die an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, können ihre Anträge mit Ausweis ein- reichen. Bei der Deutschen Meisterschaft können diese Mitglieder mit Personalausweis und Startkarte antreten.

Die Anträge können wie oben erwähnt ab 15.07. eingereicht werden. Bitte die Anträge zügig einreichen und nicht bis zum 15.08. warten. Sollten die Unterlagen nicht zum Stichtag vorliegen ist eine termin- gerechte Bearbeitung nicht mehr möglich. Dies könnte dann bei der Abwicklung von Gau- und Bezirks- meisterschaften und insbesonderes beim Rundenwettkampf zu Problemen führen!

Nachmeldungen für das Jahr 2022 werden nur noch bis 30.11.2022 bearbeitet. Danach bitte die neuen Mitglieder zu der Jahresmeldung 2023 hinzufügen.

Passänderungen für Schüler können noch bis 01.12.2022 für die Jahrgänge 2008-2010 im Bereich Luft- gewehr und Luftpistole beantragt werden.

Bei einem Wechsel in der Vorstandschaft nicht vergessen, im die neuen Daten im Verwaltungsprogramm einzugeben.

Danke,
eure Heidelinde Ruhland